Chancen für kommunales Engagement
im Energiesektor

Im Anschluss an den gut besuchten Vortrag des Geschäftsführers der Erdinger Stadtwerke im Vaterstettener Rathaus am 8. Februar sieht der Arbeitskreis Energiewende Vaterstetten gute Möglichkeiten, dass auch hier die Gemeinde unternehmerisch in das Geschäftsfeld der Energieversorgung einsteigt.

In kommunaler Hand böte sich die Gewähr dafür, dass der Umstieg auf regenerative Energieträger endlich auch in Vaterstetten einen Schub erfährt. Zu lange schon kommt die Geothermie nicht aus den Startlöchern. Auch das Projekt einer regenerativen Wärmeversorgung des geplanten Gewerbegebiets in Parsdorf könnte mehr Engagement vertragen.

Gemeinden wie Haar und Erding machen es uns vor: Gemeindewerke, die die Energieversorgung übernehmen, verschaffen nicht nur dem Gemeindehaushalt zusätzliche Einnahmen und halten die Wertschöpfung in der Region, sondern bilden den Motor für den Umstieg weg von Atomstrom und fossilen Energien hin zur Nutzung regenerativer, klimafreundlicher Energien vor Ort."

Erste Überlegungen in diese Richtungen werden offenbar bereits angestellt. Was nach Auffassung der Energiewende Vaterstetten fehlt, ist ein Plan des Gemeinderats, alle unsere Möglichkeiten auszuloten.

Interessant ist in diesem Zusammenhang eine neue Umfrage, die im Auftrag des Verbands der kommunalen Unternehmen (VKU) durchgeführt wurde. Sie belegt, dass das Vertrauen der Bürger in Institutionen mit lokalem Bezug am höchsten ist. Signifikant ist dabei der direkte Vergleich von Stadtwerken und Energiekonzernen. 43 Prozent der Bürgerinnen und Bürger bringen laut der Studie den Stadtwerken großes Vertrauen entgegen. Bei den vier Energiekonzernen sind es hingegen nur 13 Prozent.

Das sollte uns auch in Vaterstetten motivieren, die Energieversorgung selbst in die Hand zu nehmen.

Rechtsänderung im Bayerischen Nachbarrecht hilft bei Wärmedämmung

Zum 1. Januar 2012 ist eine wichtige und erfreuliche Rechtsänderung im Bayerischen Nachbarrecht in Kraft getreten ist. Sie erleichtert die überbauung von benachbarten Grundstücken durch eine nachträglich aufgebrachte Wärmedämmung z. B. auf Grenzmauern oder Kommunmauern.
Dies ist nicht nur interessant für Wohnungseigentümergemeinschaften, sondern auch in bestimmten Konstellationen bei Reihenhausbebauung, wo bislang eine Wärmedämmung an mangelnder Mitwirkungsbereitschaft des Nachbarn scheiterte. (Bayerisches Nachbarrecht, Art. 46a AGBGB, in Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 25/2011).

Windkraftgutachten bestätigt: es gibt potentiell konfiktarme Eignungsflächen in Vaterstetten

Bürgerbeteiligung

Schon lange investieren Bürger in ihre Solaranlage, mag sie groß sein oder klein wie die Anlage auf dem Dach der parsdorfer Schule. Und die meisten bayerischen Windräder gehören Bürgern. Bürgeranlagen haben Charme - wegen Umweltschutz, Rendite und persönlicher Mitbestimmung. Wie steht's damit hier, vor unserer Tür? Lesen Sie mehr...